Allgemeine Geschäftsbedingungen der Getränke Brückner GmbH

1. Allgemeines
A. Für den gesamten Geschäftsverkehr, einschließlich aller zukünftigen Geschäfte, zwischen der Getränke Brückner GmbH und unseren Kunden, regeln sich nach den nachstehenden Bedingungen. Die Unwirksamkeit eines Teils steht der Gültigkeit des sonstigen Inhalts nicht entgegen. Entgegenstehende AGB des Käufers werden von uns nicht anerkannt, auch dann nicht, wenn wir seinen uns bekannten Bedingungen nicht widersprechen.
B. Die widerspruchslose Entgegennahme der Lieferung oder Leistung gilt als Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen.
C. Änderungen, Ergänzungen sowie Nebenabreden bedürfen in jedem Fall unserer schriftlichen Bestätigung.
D. Gerichtstand für Vollkaufleute ist Ueckermünde. Ist der Kunde kein Kaufmann, gilt die gesetzliche Regelung.
E. Durch Auftragserteilung erkennt der Käufer die diesseitigen Vertrags-bedingungen an.

2. Bestellungen
A. Bestellungen werden innerhalb unserer üblichen Geschäftszeiten ausgeführt.
B. Bestellungen werden i.d.R. am Folgewerktag ausgeführt. Termine und Fristen werden nach Möglichkeit von uns eingehalten; sie sind nicht verbindlich. Von uns nicht zu vertretende Lieferschwierigkeiten (z.B. bei Streik, Krieg, Unwetter, höhere Gewalt) berechtigen den Abnehmer nicht vom Vertrag zurückzutreten oder Regressansprüche geltend zu machen.

3. Angebote, Lieferung und Leistung
A. Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend.
B. Die Lieferungen erfolgen nach unserer jeweils gültigen Preisliste.
C. Durch die Bestellung des Käufers und nachfolgende schriftliche Auftragsbestätigung, Rechnungserteilung oder Lieferung durch uns, kommt ein Kaufvertrag zustande.
D. Die Lieferungen erfolgen zu den vereinbarten Lieferzeiten, gemäß Tourenplanung des Lieferanten. Erfolgt die Lieferung auf Wunsch des Kunden oder aus Gründen, die dieser zu vertreten hat, außerhalb der üblichen Geschäftszeiten, ist der Lieferant berechtigt, zusätzliche Kosten zu berechnen.
E. Reine Transportleistungen, wie z.B. Leer- und/ oder Vollgutabholungen werden mit 0,25€ je Kasten/Karton bzw. mit 1,00€ je Fass berechnet.
F. Bei Selbstabholungen werden die Waren durch uns auf dem Fahrzeug des Abholers, nach Weisung des Fahrpersonals platziert. Die Getränke Brückner GmbH agiert hier nicht als „Verlader“ im Sinne des §412 HGB und kann somit für Schäden unzureichender Ladungssicherung nicht herangezogen werden.
G. Die Lieferung erfolgt frei Haus ab einem Mindestbestellwert von 120,00€ netto bzw. einer Mindestbestellmenge von 15 Einheiten. Bei Bestellungen geringer als der Mindestbestellwert bzw. der Mindestbestellmenge, berechnen wir eine Lieferstopp-Pauschale von 10,00€.

4. Reklamationen
A. Die Ware ist bei Anlieferung auf offensichtliche Mängel zu untersuchen.
B. Die Waren werden in einwandfreiem Zustand geliefert. Reklamationen bzgl. Menge von Voll- und Leergut, sowie Arten der gelieferten Waren, sind unverzüglich beim Empfang geltend zu machen. Vorhandene Mängel sind dem Fahrer unverzüglich zu melden und von diesem schriftlich bestätigen zu lassen. Sonstige Reklamationen sind unverzüglich nach Feststellung des Mangels anzuzeigen. Nach Ablauf von 14 Tagen seit Lieferung sind sämtliche Reklamationen ausgeschlossen. Bei begründeter Beanstandung erfolgt Ersatzlieferung oder Gutschrift. Mängel durch unsachgemäße Lagerung oder Behandlung beim Käufer, gehen zu dessen Lasten.
C. Beanstandungen von Fassbier müssen spätestens 4 Wochen ab Lieferdatum eingereicht werden. Das betreffende Fass wird von uns an den Hersteller zurückgesendet. Dieser entscheidet über Art und Umfang der Vergütung, welche wir 1:1 an unseren Kunden weiter reichen.

5. Zahlung
A. Die Zahlung erfolgt in bar bei Lieferung ohne jeden Abzug. Andere Zahlungen bedürfen der besonderen Absprache.
B. Bei Zahlungsverzug werden Mahnspesen und bankübliche Verzugszinsen berechnet. Inkassokosten sind zu ersetzen.
C. Abschlagszahlungen werden grundsätzlich mit den ältesten offenen Posten verrechnet.
D. Wiederholter Zahlungsverzug berechtigt uns zur Einstellung der Lieferung. Ansprüche auf entgangene Gewinne oder Schadensersatz können hieraus nicht gegen uns hergeleitet werden.

6. Zahlungseinstellung
A.
Bei Zahlungseinstellung oder drohendem Insolvenzantragsverfahren werden alle unsere Forderungen sofort fällig. Unser Kunde ist außerdem zur Bestandsaufnahme und Aussonderung hinsichtlich unserer Lieferungen verpflichtet und hat alle Maßnahmen zu treffen, um unser Eigentum zu sichern, sowie uns und unseren Beauftragten den Zutritt zum Lager zu gestatten und uns an Ort und Stelle über alle Einzelheiten zu unterrichten und die Wegnahme der gelieferten Waren zu gestatten.

7. Pfand
A. Mehrwegflaschen, Kisten, Fässer usw. werden dem Käufer leihweise überlassen und sind nach Benutzung unverzüglich zurückzugeben.
B. Fremdleergut wird nicht zurück genommen.
C. Für Mehrweg Gebinde wird ein Pfandgeld nach den jeweils gültigen Sätzen berechnet und ist zeitgleich mit der Rechnung zu begleichen.
D. Der Käufer ist zur Rückgabe des Leerguts in ordnungsgemäßem und sortiertem Zustand verpflichtet, wobei Leergut nur im Umfang der Vollgutlieferung zurückgenommen wird.
E. Unsortiertes, beschädigtes oder sehr stark verschmutztes Leergut wird nicht entgegen genommen und kann auch nicht verrechnet werden.
F. Befinden sich Fremdflaschen im Flaschenträger, wird nur der Flaschenträger gut geschrieben.
G. Bei Nichtrückgabe wird der Wiederbeschaffungspreis berechnet.
H. Die Leergutsalden gelten als anerkannt, wenn Sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt schriftlich beanstandet werden.
I. Bei Leergutsalden zu unseren Gunsten sind wir berechtigt, bei Beendigung der Geschäftsbeziehung, das fehlende Leergut zum Wieder-beschaffungspreis zu berechnen.

8. Kohlensäureflaschen
A. Der Käufer von Kohlensäure zahlt pro Flasche ein Pfand von 50,00€.
B. Kohlensäure- und Stickstoffflaschen sind unverzüglich nach Entleerung zurückzugeben.
C. Ab 3 Monaten nach Lieferung wird die handelsübliche Miete bzw. die uns vom Kohlensäurehersteller in Rechnung gestellte Miete berechnet, höchstens aber bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes.
D. Nach 24 Monaten oder Beendigung der Geschäftsbeziehung ohne Rückgabe wird der Differenzwert von Wiederbeschaffungspreis zum Pfandbetrag berechnet.

9. Kommissionsware
A. Auf Kommission abgegebene Waren werden nur in ganzen Gebinden zurück genommen. Angebrochene Kästen, Gebinde oder Flaschenträger mit verschiedenartiger Ware werden nicht zurück genommen. Verschmutzte oder nasse Kartons mit Ware werden nicht zurück genommen.
B. Angebrochene zurück gegebene Verkaufseinheiten werden als Leergut zurück geschrieben.
C. Der Kommissionszuschlag beträgt 15,00€. Bei Rückgabe von mehr als 70% der Warenlieferung berechnen wir einen Kommissionszuschlag von 25,00€.
D. Bereits getätigte Zahlungen werden bei der Rechnungsstellung mit der Rückgabe verrechnet und eventuelles Guthaben wird zurückgezahlt.

10. Leihinventar
A. Die Mietzeit ist auf die Veranstaltungsdauer (Mietwoche) beschränkt.
B. Der Mieter erkennt an, das Mietgut in gutem und gebrauchsfähigem Zustand erhalten zu haben. Es gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß 4.A. und 4.B. unserer AGB. Der Mieter verpflichtet sich für ordnungsgemäße Handhabung, Reinigung sowie Rückgabe in funktionsfähigem Zustand zu sorgen.
C. Reparaturen während der Mietzeit ohne Einwilligung der Getränke Brückner GmbH gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter hat ohne Rücksicht auf Verschulden die Kosten für Reparatur beschädigter oder für Reinigung verunreinigter Mietgüter zu erstatten.
D. Verluste oder Nichtrückgaben von Mietgütern sind vom Mieter zum Wiederbeschaffungspreis zu ersetzen. Mietzahlungen werden nicht als Leistung auf den Wiederbeschaffungswert angerechnet.
E. Für die Einhaltung der Getränkeschankanlagenverordnung, sowie gesetzlicher bzw. behördlicher Vorschriften, ist der Mieter verantwortlich.
F. Solange das Leihinventar im Besitz des Mieters ist, verpflichtet er sich, über diese nur und ausschließlich Bier, Spirituosen und alkoholfreie Getränke, die er von der Getränke Brückner GmbH bezogen hat, zum Ausschank zu bringen.

11. Eigentumsvorbehalt
A. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises, sowie aller unserer sonstigen Forderungen unser Eigentum. Der Käufer darf die Gegenstände weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen.
B. Der Käufer ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware, im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Dem Kunden zustehende Forderungen aus der Weiterveräußerung tritt dieser bereits im Voraus zur Sicherung unserer Forderungen an uns ab.
C. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind wir berechtigt, die in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware in Besitz zu nehmen.

12. Datenschutzklausel
A. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und willigt ein, das Fima Getränke Brückner die zur Abwicklung des Vertrages erforderlichen Daten erfasst, speichert und automatisch verarbeitet und sie an verbundene dritte Unternehmen weitergeben darf. Firma Getränke Brückner stellt sicher, dass schutzwürdige Belange der Kunden im Rahmen des technisch Möglichen nicht beeinträchtigt werden.